


Locanda 12 Apostoli

Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
Kontakt
HW14139 Gastro GmbH i.G.
Giesebrechtstr.3
10629 Berlin
Betriebsstätte:
Locanda 12 Apostoli
Hüttenweg 90
14193 Berlin
+49 30 81 81 91 0
Allgemeine Veranstaltungsbedingungen der HW14139 Gastro GmbH i.G.
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der die HW14139 Gastro GmbH i.G. zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen, Präsentationen, Hochzeiten, private Feiern jeglicher Art etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der HW14139 Gastro GmbH i.G. , soweit nichts Abweichendes in Textform (vgl. §12.1) vereinbart wird. Der Begriff „Locanda12 Apostoli Berlin“ ersetzt im Folgenden die Bezeichnung der HW14139 Gastro GmbH i.G.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die
Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der
vorherigen Zustimmung der HW14139 Gastro GmbH i.G. in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB
abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Es gelten ausschließlich unsere vorliegenden Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen.
Entgegengestehende oder abweichende Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht anerkannt,
es sei denn wir haben deren Geltung ausdrücklich zugestimmt. Unsere Allgemeinen
Veranstaltungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder
abweichender Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos
erbringen.
§ 2 Vertragsschluss, Vertragspartner, Haftung der HW14139 Gastro GmbH i.G. , Verjährung
2.1 Vertragspartner sind das HW14139 Gastro GmbH i.G. und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die
Annahme des Antrags des Kunden durch die HW14139 Gastro GmbH i.G. zustande. Der LHW14139 Gastro GmbH i.G. steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen. Sämtliche etwaigen Angebote des HW14139 Gastro GmbH i.G. sind unverbindlich und freibleibend. Die HW14139 Gastro GmbH i.G. kann bis zum Vertragsschluss insb.
über die Veranstaltungsräume anderweitig verfügen, außer es ist ausdrücklich mindestens in
Textform eine Frist, bis zu der sich der HW14139 Gastro GmbH i.G. an das Angebot gebunden hält, vermerkt.
2.2 Die HW14139 Gastro GmbH i.G. haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder ahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der HW14139 Gastro GmbH i.G. beruhen.
Für sonstige Schäden haftet das 12 Apostoli Berlin nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des 12 Apostoli
Berlin beruhen. Sofern jedoch eine wesentliche Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf) durch einen gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen des 12 Apostoli Berlin verletzt wird, haftet die HW14139 Gastro GmbH i.G. auch für sonstige
Fahrlässigkeit. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in § 2 nicht anderweitig
geregelt, ausgeschlossen. Die Regelung in § 2.6 bleibt unberührt."
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2.3 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der HW14139 Gastro GmbH i.G. auftreten, wird die HW14139 Gastro GmbH i.G. bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die rHW14139 Gastro GmbH i.G. rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
2.4 Bei der Verpflichtung von Fremdpersonal für die Veranstaltungen haftet die HW14139 Gastro GmbH i.G. nur für die ordnungsgemäße Auswahl des beauftragten Unternehmens. Im Schadensfall tritt die HW14139 Gastro GmbH i.G. ihm zustehende Ersatzansprüche gegen die Fremdfirma an den Kunden ab.
2.5 Die verschuldensunabhängige Haftung des 12 Apostoli Berlin auf Schadenersatz für anfängliche
Sachmängel nach § 536 a Abs. 1. Alt. BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2.6 Alle Ansprüche gegen das 12 Apostoli Berlin verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen die HW14139 Gastro GmbH i.G. beruhen, oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der HW14139 Gastro GmbH i.G. beruhen.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Die HW14139 Gastro GmbH i.G. ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom 12 Apostoli Berlin zugesagten Leistungen zu erbringen."
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen
vereinbarten bzw. geltenden Preise der HW14139 Gastro GmbH i.G. zu bezahlen. Dies gilt auch für die vom Kunden direkt oder über der HW14139 Gastro GmbH i.G. beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der HW14139 Gastro GmbH i.G. verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
geltenden Steuern. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung,
Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss
werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der
Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Liegen zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate und erhöht sich der
vom 12 Apostoli Berlin allgemein für diese Leistungen berechnete Preis, kann das 12 Apostoli Berlin
den vertraglich vereinbarten Preis angemessen erhöhen, höchstens jedoch um 5%.
3.5 Rechnungen der HW14139 Gastro GmbH i.G. ohne Fälligkeitsdatum sind sofort zu begleichen. Das HW14139 Gastro GmbH i.G. kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Seite 3 Stand: 22.08.2019
Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Der HW14139 Gastro GmbH i.G. bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6 Die die HW14139 Gastro GmbH i.G. ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden 50 % der voraussichtlichen
Rechnungssumme als Anzahlung zu verlangen, weitere 40 % sind bis zu drei Werktage vor der
Veranstaltung zu leisten. Nach Abschluss der Veranstaltung wird eine Schlussrechnung über den
reselichen Betrag mit sofortiger Fälligkeit erstellt. HW14139 Gastro GmbH i.G. ist berechtigt eine
Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des
Vertragsumfanges, ist die HW14139 Gastro GmbH i.G. berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der
Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder
eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen
vereinbarten Vergütung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug geltend die gesetzlichen Regelungen.
3.8 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten oder
entscheidungsreifen Forderung gegenüber einer Forderung der HW14139 Gastro GmbH i.G. aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung), Nichtinanspruchnahme der Leistungen des
12 Apostoli Berlin (No Show)"
4.1 Ein Rücktritt des Kunden ist nur möglich, wenn von dem mit der HW14139 Gastro GmbH i.G.
geschlossenen Vertrag ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges
gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die HW14139 Gastro GmbH i.G. der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung müssen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen der HW14139 Gastro GmbH i.G. und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs oder Schadensersatzansprüche der HW14139 Gastro GmbH i.G. auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden
erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der HW14139 Gastro GmbH i.G. ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart, bereits erloschen und/oder besteht auch kein gesetzliches
Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält die die HW14139 Gastro GmbH i.G. den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung, sofern der Grund für die
Nichtinanspruchnahme aus dem Risikobereich des Kunden stammt. Die HW14139 Gastro GmbH i.G. hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschalisiert werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Der HW14139 Gastro GmbH i.G. steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
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4.4 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ist die HW14139 Gastro GmbH i.G. dazu berechtigt folgend
Entschädigungsanspruch zu stellen:
- bis zu 30 Tage vor Veranstaltungstermin 30% des Auftragswertes
- 29-15 Tage vor Veranstaltunsgtermin 50% des Auftragswertes
- 14-8 Tage vor Veranstaltungstermin 70% des Auftragswertes
- 7-0 Tage vor Veranstaltungstermin 100% des Auftragswertes"
4.5 Kann die Veranstaltung wegen höherer Gewalt nicht stattfinden, so trägt jeder Vertragspartner seine bis dahin verauslagten Kosten selbst. Für den anderen Vertragspartner verauslagte Kosten sind von diesem zu erstatten.
§ 5 Rücktritt der HW14139 Gastro GmbH i.G. , Ausfall der Veranstaltung
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom
Vertrag zurücktreten kann, ist die HW14139 Gastro GmbH i.G. in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der HW14139 Gastro GmbH i.G. mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der HW14139 Gastro GmbH i.G. gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die HW14139 Gastro GmbH i.G. ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist die HW14139 Gastro GmbH i.G. berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls - Höhere Gewalt oder andere vom der HW14139 Gastro GmbH i.G. nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder
Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des
Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das 12 Apostoli Berlin begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der HW14139 Gastro GmbH i.G. in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der HW14139 Gastro GmbH i.G. zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt."
5.4 Der berechtigte Rücktritt der HW14139 Gastro GmbH i.G. begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
§ 6 Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss der HW14139 Gastro GmbH i.G. spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung der HW14139 Gastro GmbH i.G. in Textform. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt,
mindestens aber 95 % der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um bis zu 10 % soll der HW14139 Gastro GmbH i.G. frühzeitig, spätestens bis 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95 % der letztlich vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.
6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist die HW14139 Gastro GmbH i.G. berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. Zusätzlich hat der Kunde folgende Entschädigung zu leisten:
- bis zu 30 Tage vor Veranstaltungstermin 30% des ausgefallenen Umsatzes
- 29-15 Tage vor Veranstaltungstermin 50 % des ausgefallenen Umsatzes
- 14-7 Tage vor Veranstaltungstermin 70% des ausgefallenen Umsatzes
- 7-0 Tage vor Veranstaltungstermin100% des ausgefallenen Umsatzes"
6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt die HW14139 Gastro GmbH i.G. diesen Abweichungen zu, so kann die HW14139 Gastro GmbH i.G. die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das 12 Apostoli Berlin trifft ein Verschulden.
§ 7 Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen.
Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit der HW14139 Gastro GmbH i.G. in Textform. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
§ 8 Technische Einrichtungen und Anschlüsse
8.1 Soweit die HW14139 Gastro GmbH i.G. für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige
Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des
Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt
die 12 Apostoli Berlin von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der HW14139 Gastro GmbH i.G. bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der HW14139 Gastro GmbH i.G. gehen zu Lasten
des Kunden, soweit die HW14139 Gastro GmbH i.G. diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf die HW14139 Gastro GmbH i.G. pauschal erfassen und berechnen.
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8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung der HW14139 Gastro GmbH i.G. berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die HW14139 Gastro GmbH i.G. eine Anschlussgebühr verlangen.
8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen der HW14139 Gastro GmbH i.G. ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
8.5 Störungen an der HW14139 Gastro GmbH i.G. zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht
zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das HW14139 Gastro GmbH i.G. diese Störungen nicht zu vertreten hat.
§ 9 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im der Betriebsstätte Locanda 12 Apostoli Berlin. Die HW14139 Gastro GmbH i.G. übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, wobei Ziff. 2.2 entsprechend gilt. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu
entsprechen. Die HW14139 Gastro GmbH i.G. ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen.
Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die HW14139 Gastro GmbH i.G. berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der HW14139 Gastro GmbH i.G. abzustimmen.
9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung
unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf die HW14139 Gastro GmbH i.G. die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die HW14139 Gastro GmbH i.G. für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
§ 10 Haftung des Kunden
10.1 Die Verantwortlichkeit für die Veranstaltung einschließlich ihrer Vorbereitung und
nachfolgenden Abwicklung liegt grundsätzlich beim Kunden.
10.2 Der Kunde haftet der HW14139 Gastro GmbH i.G. und Dritten gegenüber für alle Schäden, die von ihm oder sonstigen Personen, die auf seine Veranlassung mit dem Mietgegenstand in Berührung kommen, schuldhaft im Sinn von § 276 Abs. 1, 2 BGB verursacht werden. Im Besonderen haftet der Kunde in vollem Umfang für Schäden, die an Einrichtungen, Inventaren und Geräten durch ihn selbst, seine Beauftragten, Besucher oder sonstige Dritte, denen er Zutritt gewährt, schuldhaft verursacht werden. Weitergehende Regelungen in diesen Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen bleiben unberührt. Sämtliche Schäden am Gebäude und/oder Inventar sind vom Kunden, seinen Organen, gesetzlichen Vertretern, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen unverzüglich der HW14139 Gastro GmbH i.G. zu melden.
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10.3 Der Kunde übernimmt die Verkehrssicherungspflicht im Mietobjekt. Ferner stellt er das 12
Apostoli Berlin von allen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung von Seiten privater oder öffentlicher Dritter während oder nach der Vertragsdauer gegen der HW14139 Gastro GmbH i.G. aufgrund der durchgeführten Veranstaltung geltend gemacht werden und in den Verantwortungsbereich des Kunden fallen.
10.4 Der Kunde hat sich in ausreichendem Umfang wegen Haftpflicht und Feuerhaftpflicht zu
versichern und den Nachweis darüber vor der Veranstaltung durch Vorlage des Versicherungsscheins zu erbringen. Die Veranstalter-Haftpflichtversicherung hat insbesondere Schadensersatz wegen Beschädigung des Mietobjektes und Zubehör sowie die Freistellung der HW14139 Gastro GmbH i.G. von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu umfassen.
10.5 Der Kunde stellt die HW14139 Gastro GmbH i.G. von allen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung von Seiten privater oder öffentlicher Dritter gegen der HW14139 Gastro GmbH i.G. aufgrund der durchgeführten Veranstaltung geltend gemacht werden.
10.6 Die HW14139 Gastro GmbH i.G.kann unbeschadet weiterer Regelungen in diesem Vertrag vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie oder Bürgschaft verlangen.
§ 11 Zurückgebliebene Sachen
Zurückgebliebene Sachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesendet.Die HW14139 Gastro GmbH i.G.bewahrt solche Gegenstände drei Monate auf; danach werden diese dem lokalen Fundbüro übergeben, sofern diese einen erkennbaren Wert haben.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
12.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Berlin Deutschland. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Berlin, Deutschland.
12.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des deutschen internationalen
Privatrechts (IPR) ist ausgeschlossen.
12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen unwirksam
oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.